Kündigung Mietvertrag

Für die Kündigung eines Mietvertrages ist zunächst ein Blick in das BGB, genauer §§ 568 - 576b Beendigung des Mietverhältnisses, hilfreich.  Wer seinen Mietvertrag kündigen möchte, hat dazu natürlich jederzeit das Recht und muss dabei jedoch die aktuell geltenden Fristen beachten und natürlich die Wohnung zum Auszug gemäß den vertraglichen Vereinbarungen übergeben.

Auch der Vermieter kann einen Mietvertrag durch Kündigung zur Disposition stellen. Diese Vertragsaufhebung ist jedoch stark reglementiert und an einige Voraussetzungen gebunden. Der Eigentümer muss ein berechtigtes Interesse an der Kündigung nachweisen und dieses auch erklären.

Wieviel?

Mietkaution für:

 

Form der Kündigung

Zu beachten ist, dass eine Kündigungsandrohung mit Fristsetzung und Aufforderung: „Wenn bis zum dd.mm.jjjj der Schimmel, dann …“ unwirksam ist. Wie jede Veränderung muss auch die Kündigung eines Mietvertrages schriftlich erfolgen, handschriftlich unterschrieben sein und wird erst wirksam, wenn diese dem Empfänger zugegangen ist.

Häufiger Irrtum bei Mietende

So weit so gut. Größter Irrtum vieler Mieter ist dann jedoch, dass diese die hinterlegte Kaution unmittelbar mit Auszug komplett zurück erwarten. Verständlich, da ein Umzug oft Kosten verursacht und jeder bestrebt ist, diese gering zu halten und nicht auch noch doppelt eine Kaution hinterlegen zu müssen. Der Vermieter hat ein Zurückbehaltungsrecht der Mietkaution für etwaige Nachforderungen und kann diese nicht pauschal komplett, jedoch in Teilen, für eine Nachforderung der Nebenkosten, einbehalten. Da die Abrechnung nur jährlich erfolgt und eine Einzelabrechnung teuer ist, kann schnell ein Jahr oder mehr vergehen, bis die Kaution komplett zurückerstattet ist.

Kaution versichert und Geld gespart

Als gute Alternative zum hinterlegten Sparbuch gibt es seit einiger Zeit die Kautionsversicherung. Dabei gilt das klassische Versicherungsprinzip, dass mit geringen Einzahlungen die komplette Summe für den Schadensfall – hier die Kaution – abgesichert wird. Besonders vorteilhaft wird diese Form der Kautionshinterlegung bei zwei sich überschneidenden Mietverträgen.