Vermieterrecht bei der Mietkaution im Mietvertrag

Durch einen Mietvertrag werden zwischen Mieter und Vermieter Rechten und Pflichten geregelt. Diese müssen anschließend von beiden Parteien wahrgenommen werden. In der Regel sind diese Mieterrechte relativ bekannt. Ein wichtiges Vermieterrecht besteht im Anspruch auf regelmäßige und vor allem auch pünktliche Mietzahlungen. außerdem hat der Vermieter das Recht, für die zu vermietende Wohneinheit eine Kautionszahlung zu fordern. Diese beträgt bis zu drei Kalt-Monatsmieten.

Wieviel?

Mietkaution für:

 

Die Mietkautionsversicherung als Mietsicherheit

Sobald auch Sie eine Wohnung oder Immobilien mieten und Mietkaution bezahlen müssen, lohnt sich der Abschluss einer Mietkautionsversicherung. Diese Versicherung gehört zu den Mietsicherheiten. Sie kann sowohl als gewerblicher wie auch privater Mieter abgeschlossen werden. Nach Abschluss der Versicherung stellt Ihnen die Versicherungsgesellschaft eine Urkunde aus, die Sie wiederum Ihrem Vermieter anstelle der Barkaution, einer Bankbürgschaft übergeben. Im Gegenzug berechnet Ihnen die Versicherungsgesellschaft eine jährliche Gebühr.

Nutzen der Mietkautionsversicherung

Der Abschluss der Versicherung bildet für Sie eine Alternative zur Hinterlegung einer Barkaution, einer Bankbürgschaft oder Kautionssparbuches. Sie müssen die Summe der Kaution nicht auf einmal aufbringen. Sie zahlen stattdessen jährliche Versicherungsprämien an den Versicherungsgeber. Ob Ihr Vermieter diese Mietkautionsversicherung akzeptiert, ist diesem selber überlassen. Er ist dazu nicht verpflichtet.

Versicherungsantrag- und abschluss

Einen Versicherungsantrag können Sie bei sämtlichen Anbietern nur über das Internet beantragen. Hierzu füllen Sie ein entsprechendes Online-Antragsformular aus. Neben den persönlichen Daten werden auch Informationen zum Mietobjekt benötigt, ebenso wie die geforderte Kautionshöhe. Ein Vertrag kommt erst nach Bonitätsprüfung zustande. Durch die Unterzeichnung der Versicherung kommt ein Rechtsgeschäft zustande und die Bürgschaftsurkunde wird ausgestellt. Sie bekommen diese dann zur Weiterleitung an Ihren Vermieter zugestellt.