Mietkaution für mögliche Wohnungsreparaturen

Wer eine Wohnung zur Vermietung anbietet, der hat es oft schwer den passenden Mieter zu finden. Oftmals kommt es sogar vor, dass eine Wohnung beschädigt und in desolatem Zustand zurückgelassen wird. Damit man als Vermieter in einer solchen Situation nicht auf den Kosten sitzen bleibt, sollte bereits beim Einzug mit dem Mieter eine Mietkaution vereinbart werden. Diese Mietkaution muss der Mieter hinterlegen, sodass im Schadensfall damit Wohnungsreparaturen gezahlt werden können. Doch nicht jeder Mieter hat die Möglichkeit, eine entsprechende Summe aufzubringen. Damit das Mietverhältnis dennoch zustande kommen kann, gibt es die Möglichkeit einer Mietkautionsbürgschaft. Hierbei schließt der Mieter mit einer Versicherungsgesellschaft eine Mietkautionsversicherung ab, welche in Höhe der vereinbarten Mietkaution beim Vermieter hinterlegt wird. Kommt es bei Auszug zu Wohnungsreparaturen, kann das Geld der Mietbürgschaft dafür verwendet werden.

Wieviel?

Mietkaution für:

 

Sicherheit bei der Vermietung von Wohnungen

Ist ein Mieter erst mal in einer Wohnung, so ist es für den Vermieter schwer, diesen wieder loszuwerden. Gemäß deutschem Gesetz kann ein Mieter sogar nicht mal dann aus der Wohnung geworfen werden, wenn dieser die Mietzahlungen nicht erbringt. Oft kommt in solchen Fällen hinzu, dass die Wohnung verwahrlost wird und mit dem endgültigen Auszug hohe Reparaturkosten auf den Vermieter zukommen. Gegen das Ausbleiben von Mietzahlungen kann sich der Vermieter leider nicht absichern, aber gegen Wohnungsreparaturen schon. Mit der Mietbürgschaft hat der Vermieter zu jeder Zeit die Gewissheit, dass Schäden von der Versicherung übernommen werden. Jedoch sind diese lediglich auf die Höhe der Versicherungssumme (Mietkaution) beschränkt.

Bei der Wohnungsübergabe Schäden anhand eines Protokolls festhalten

Damit es nach dem Auszug zu keinen Streitereien wegen der Schäden kommt, ist es empfehlenswert, die Schäden auf einem Übergabeprotokoll festzuhalten. Dieses wird sowohl vom Vermieter wie auch vom Mieter unterschrieben. Die vermerkten Schäden können anschließend mit der Versicherungssumme gezahlt werden. Bei einer Mietkautionsversicherung kommen auf den Vermieter übrigens keine Kosten zu. Die Versicherungspolice lautet auf den Namen des Mieters und dieser muss auch die Beiträge leisten. Günstig für den Mieter und 100%ige Sicherheit für den Vermieter - eine ideale Lösung für beide Seiten.